Wasserrrechtliche Erlaubnis für Beregnungsbrunnen bzw. Wasserentnahme aus Oberflächengewässer
Meldung vom 11.05.2010
Verwaltungsgemeinschaft Sünching
Bekanntmachung
Information für Landwirte
Wasserrechtliche Erlaubnis für Beregnungsbrunnen bzw.
für Wasserentnahme aus Oberflächengewässer
Für jeden Beregungsbrunnen bzw. für jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Regensburg erforderlich.
Entsprechende Anträge sind in der Verwaltungsgemeinschaft Sünching erhältlich oder können von der Homepage unserer Gemeinden (www.gemeinde-aufhausen.de, www.-gemeinde-moetzing.de, www.gemeinde-riekofen.de, www.suenching.de ) heruntergeladen werden.
Die erforderlichen Lagepläne können ebenfalls in der VG Sünching ausgedruckt werden.
Bitte hierzu die Flurnummer des Brunnengrundstücks mitbringen.
Die Unterlagen sind für jeden Brunnen 4-fach einzureichen.
Notwendige Kopien erstellt ebenfalls die VG Sünching.
Die Anträge werden auch bei Bedarf von uns an das Landratsamt weitergeleitet.
Die Gebühren richten sich nach der jährlich festgesetzten Höchstentnahmemenge.
Auskünfte erteilt das Landratsamt Regensburg (Frau Renner, vormittags, 0941/4009308) oder die VG Sünching (Herr Schmalhofer, Tel: 938011 oder Herr Stern, Tel: 938014).
Sünching, 10. Mai 2010
Verwaltungsgemeinschaft Sünching
i.A.
Schmalhofer
Formulare
Wasserrecht und Gewässerschutz
Gebührentabelle Wasserentnahme
Wasserrecht und Gewässerschutz
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für Oberflächengewässer
Wasserrecht und Gewässerschutz
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für Nutzbrunnen
